Österreichs Jagdgeheimnisse sind nicht nur für Sammler und Sammlerinnen von wertvollen Wildtieren interessant, sondern auch für Naturschützer:innen ein faszinierendes Feld. Die Zone 35 – ein spezifischer Bereich im Jagdrecht, der oft mit seltenen Arten wie Damhirschen, Wildschweinen oder sogar seltenen Vögeln wie dem Neuntöter verknüpft wird – wird in der Praxis kaum thematisiert. Dabei spielt sie eine entscheidende Rolle für die Erhaltung von Biodiversität und die nachhaltige Nutzung von Jagdflächen. Dieser Artikel beleuchtet, was Zone 35 konkret bedeutet, welche Arten dort geschützt oder gezielt gefördert werden und wie die Jagdwirtschaft mit diesen Regelungen umgeht.
Was verbirgt sich hinter der Zone 35?
Die Zone 35 ist ein Begriff aus dem österreichischen Jagdrecht, der sich auf bestimmte jagdliche Maßnahmen bezieht, die über die klassischen Jagdregeln hinausgehen. Im Kern geht es dabei um die „besonderen jagdlichen Maßnahmen“ nach § 35 des Jagdgesetzes, die für bestimmte Arten oder Ökosysteme gelten. Während die meisten Jäger:innen mit den jährlichen Schusszeiten für Wildschweine, Damhirschen oder Rehen vertraut sind, ist die Zone 35 oft ein ungeliebter Teil der Jagdgesetze – besonders für Jäger:innen, die auf traditionelle Methoden setzen. Doch für Naturschützer:innen und Biologen ist sie ein Werkzeug, um seltene Arten zu erhalten oder sogar zu fördern.
Die Regelungen umfassen unter anderem Schutzgebiete, Fördermaßnahmen oder Pflegejagden, die gezielt darauf abzielen, Artenvielfalt zu erhalten. Beispielsweise können in manchen Zonen 35 bestimmte Wildtiere wie das Damhirschkalb oder seltene Vögel wie der Neuntöter besonders geschützt werden, während andere Arten wie Wildschweine durch gezielte Bejagung kontrolliert werden. Die genauen Vorgaben hängen stark vom Bundesland und der jeweiligen Jagdbehörde ab, doch ein gemeinsames Muster zeigt sich: Die Zone 35 dient der „nachhaltigen Nutzung“ von Jagdflächen und der Vermeidung von Überbeständen.
Welche Arten profitieren von Zone 35?
Die Liste der Arten, die durch Zone 35 geschützt oder gefördert werden, ist lang und vielfältig. Ein besonders bekanntes Beispiel ist das Damhirschkalb, dessen Schutz in manchen Regionen durch besondere jagdliche Maßnahmen sichergestellt wird. Auch Wildschweine, die in manchen Gebieten als invasive Art gelten, werden durch gezielte Bejagung in bestimmten Zonen 35 kontrolliert, um das Ökosystem nicht zu überlasten. Doch auch seltene Vogelarten wie der Neuntöter oder der Schwarzspecht profitieren von diesen Regelungen. In einigen Bundesländern wie Niederösterreich oder Oberösterreich gibt es sogar spezielle „Artenschutzjagden“, die darauf abzielen, Populationen dieser Arten zu stabilisieren.
Ein weiteres Beispiel sind Pflegejagden, die in bestimmten Zonen 35 durchgeführt werden, um trockene oder ungesunde Wälder zu entlasten. Durch gezielte Bejagung von Wildschweinen oder Rehen werden Schadholz und Unterholz reduziert, was wiederum für andere Arten wie Wildbienen oder Insekten vorteilhaft ist. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Zone 35 nicht nur ein reines Jagdrecht ist, sondern auch ein ökologisches Instrument zur Bewahrung der natürlichen Vielfalt.
- In Österreich gelten seit 2020 strengere Regelungen zur Wildschweinbejagung in Zone 35, um die Ausbreitung invasiver Arten zu begrenzen.
- Der Neuntöter, eine seltene Vogelart, wird in einigen Bundesländern durch gezielte Schutzmaßnahmen in Zone 35 gefördert.
- Pflegejagden in Zone 35 reduzieren Schadholz und fördern die Regeneration von Wäldern.
- Die Kosten für diese Maßnahmen werden teilweise durch EU-Fördergelder abgedeckt.
- In manchen Regionen wie der Steiermark oder dem Burgenland gibt es spezielle „Artenschutzjagdkreise“, die nur mit Genehmigung durchgeführt werden dürfen.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der ökologischen Bedeutung der Zone 35 gibt es auch Kritik an diesen Regelungen. Viele Jäger:innen empfinden die zusätzlichen Einschränkungen als unnötig und sehen in den Schutzmaßnahmen eine „Jagdverweigerung“. Besonders umstritten sind die „besonderen jagdlichen Maßnahmen“, die in manchen Fällen zu einer Reduzierung der Bejagungsmöglichkeiten führen. Auch die Umsetzung ist oft undurchsichtig: Nicht alle Jäger:innen wissen genau, welche Arten in ihrer Zone 35 geschützt sind oder welche Maßnahmen sie vornehmen dürfen.
Ein weiteres Problem ist die Finanzierung dieser Maßnahmen. Während Naturschützer:innen oft auf öffentliche Mittel oder EU-Fördergelder angewiesen sind, tragen Jäger:innen in der Regel keine direkten Kosten für diese Schutzprogramme. Dies führt zu Spannungen zwischen den beiden Gruppen, die beide eine wichtige Rolle für die Jagd- und Naturschutzlandschaft spielen. Zudem gibt es Bedenken, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer konsequent umgesetzt werden. Einige Jäger:innen berichten von „grauer Zone“, in der sie unsicher sind, ob eine bestimmte Maßnahme erlaubt ist oder nicht.
Fazit: Eine notwendige Ergänzung?
Die Zone 35 ist ein komplexes und oft unterschätztes Instrument des österreichischen Jagdrechts. Während sie für Jäger:innen manchmal als Belastung empfunden wird, ist sie für Naturschützer:innen ein unverzichtbares Werkzeug zur Erhaltung der Biodiversität. Die Erfahrungen zeigen, dass die richtige Balance zwischen Jagd und Schutz gelingen kann – vorausgesetzt, die Regelungen sind klar und transparent umgesetzt. www.lucky-hunter.co.at/de4zone35 könnte hier als Beispiel dienen, wie solche Maßnahmen in der Praxis funktionieren.
Für die Zukunft wird es entscheidend sein, die Zusammenarbeit zwischen Jäger:innen, Naturschützer:innen und Politik zu stärken. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Zone 35 nicht nur als Regelwerk, sondern auch als lebendiges Ökosystem-Management-Tool wirkt. Die Jagd bleibt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Österreich, doch sie muss auch mit den Anforderungen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden – und das gelingt am besten, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen.
